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AGB

Telefon:  07231 39 99 0

Fax: 07231 39 99 99

E-Mail: info@porto-billiger.de

porto-billiger.de GbR

Inhaber: Rolf Stephan / Jens Rogge

Christinstr. 22

75177 Pforzheim

§1 Anwendungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB" genannt, gelten für sämtliche vertraglichen und vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma porto-billiger.de und ihren Kunden, nachfolgend „Absender oder Auftraggeber" genannt, über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (Postsendungen). Der Geltungsbereich schließt insbesondere vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich erwähnt werden. Abweichende AGB des Absenders werden von der porto-billiger.de nicht anerkannt und werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn die Firma porto-billiger.de nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

Sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und der Firma porto-billiger.de werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst.

 

Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste und die Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung. Bei ausschließlicher Beförderung der Sendungen über die Deutsche Post AG gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL) Link der DPAG: https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/agb_brief_national_2016_online.pdf

 

Soweit in folgender Rangfolge-durch zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. das Postgesetz) oder durch Individualabreden nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.

 

§2 Rechte und Obliegenheiten des Absenders

 

1.) Weisungen des Absenders, mit Postsendungen in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der innerhalb der Preisliste festgelegten Form erforderlich oder zuvor zwischen dem Auftraggeber und der Firma porto-billiger.de eine besondere Beförderungsart schriftlich vereinbart wurde. Weisungen des Auftraggebers, die er der Firma porto-billiger.de nach Übernahme der Postsendungen erteilt, müssen seitens der Firma porto-billiger.de nicht beachtet werden. Die §§ 415 und 419 HGB gelten nicht.

 

2.) Der Absender hat die Postsendungen ausreichend zu kennzeichnen und so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Firma porto-billiger.de oder Dritten keine Schäden entstehen. §§ 410 und 411 HGB bleiben unberührt.

3.) Stempel und Vermerke sind auf den Postsendungen erlaubt, sofern sie betrieblich erforderlich sind.

 

4.) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für den Inhalt der Postsendungen und für alle Folgen, die aus einer nach gesetzlichen Bestimmungen oder diesen AGB unzulässigen Beförderung resultieren.

 

5.) Die Postsendungen müssen vom jeweiligen Absender ausreichend adressiert sein bzw. eine klare Information für die Beförderung erhalten. Der Absender hat dafür Sorge zu tragen, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Absender bezeichnende Absenderadresse aufweist. Der Absender hat dabei die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift einzuhalten. Diese DIN setzt die Angabe des vollständigen Namens, der Straße, der Hausnummer, der Postleitzahl und den Ort, an den die Sendung befördert werden soll, voraus.

 

§3 Weisungen/Kündigungsausschluss

 

1.) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind für porto-billiger nur verbindlich, wenn der Kunde ausdrücklich darauf hinweist

 

2.) Die Kündigung durch den Absender ist nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die Obhut von porto-billiger.de ausgeschlossen. § 415 HGB findet keine Anwendung.

 

 

§4 Beförderungsleistungen porto-billiger.de

 

1) Die Firma porto-billiger.de übernimmt die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm und anderen Poststücken (nachträglich Postsendungen genannt) vom Absender bis zur Übergabe an die DPAG.

 

Die Postsendungen werden entweder beim Absender abgeholt oder vom Auftraggeber selbst bei porto-billiger.de angeliefert

Die Leistungen der Firma porto-billiger.de umfassen folgende Produkte:

1) Brief-, Infopost, Höchstgewicht bis 1.000 Gramm;

2) Zusatzleistungen: Einschreiben (Übergabe), Eigenhändig, Einschreiben (Einwurf); Rückschein

3) Päckchen und Pakete, Höchstgewicht bis 31,5 kg;

4) Bücher- und Warensendungen;

5) Apothekensendungen;

6) Infopost bzw. Dialogpost

7) Werbesendungen laut den Zusatzvereinbarungen;

8) andere Sendungen laut den Zusatzvereinbarungen;

9) Postzustellaufträge (förmliche Zustellung);

10) Besondere Leistungen laut individuellen Zusatzvereinbarungen

11) Post- und Bankfachleerungen, Zustellnachweise, Briefeinlieferung bei der Deutschen Post AG im Namen und Auftrag des Kunden, Weiterleitung, Konfektionierung und Frankierung von Briefsendungen sowie Kuriertätigkeiten (Zusatzleistungen)

 

Für die Einstufung einzelner Produkte gelten Formate, Gewichte, Mindestmenge laut des aktuell gültigen Leistungs- und Preisverzeichnisses (Preisliste) der Firma porto-billiger.de. Bei ausschließlichem Versand der Kundensendungen über die DPAG gilt das aktuell gültige Preisverzeichnis der Deutschen Post AG. Der Versand von Paketen und Päckchen erfolgt durch Zustellpartner wie DHL und GLS. Es gelten entsprechend die AGB’s des jeweiligen Zustellpartner ergänzend nach aktuellem Stand.

 

2.) Die Beförderung der Sendungen erfolgt ausschließlich über die DPAG. Demnach richtet sich die Beförderung von Briefsendungen, Einschreiben, Warensendungen etc. nach den Bestimmungen der DPAG. Ein Vertragsverhältnis über sie Zustellung der Sendung kommt somit ausschließlich als Beförderungsmittler im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 5 PostG zustande. Die Firma porto-billiger.de ist berechtigt, Konsolidierungsunternehmen zum Zwecke der Bündelung und Vorsortierung sowie Einlieferung dieser überregionalen Sendungen zu beauftragen. Etwaig gewährte Portorückerstattungen durch die DPAG werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt, sondern als Vergütung für die Konsolidierungsleistung einbehalten. Die der Firma porto-billiger über einen Konsolidierer zur Verfügung gestellten Beiträge vereinnahmt die Firma porto-billiger.de als Leistungsentgelt für sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine auch nur anteilige Weitergabe der rückerstatteten Portoentgelte an den Auftraggeber ist nicht geschuldet.

 

3.) Der Absender erteilt der der Firma porto-billiger.de die jederzeit widerrufliche Vollmacht gegenüber der DPAG sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.)

 

4.) Solange sich die Postsendungen im Bearbeitungszentrum von porto-billiger.de befinden, sind diese vom Absender umleitbar sowie rückholbar. Für die Beförderung von Postsendungen über die Deutsche Post AG gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend. Die Einstufungen einzelner Produkte, Formate, Gewichte, Mindestmenge gelten laut den Bestimmungen der Deutschen Post AG ergänzend.

 

6.) Frankierservice kann zwischen dem Absender und dem Auftragnehmer kostenpflichtig vereinbart werden.

 

7.) Die Auswahl geeigneter Transportmittel sowie die Auswahl der Beförderung durch die DPAG erfolgt allein durch porto-billiger.de.

 

 

§5 Rechte und Obliegenheiten des Auftraggebers

1.) Weisungen des Absenders, mit Postsendungen in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der innerhalb der Preisliste festgelegten Form erforderlich oder zuvor zwischen dem Absender und der Firma porto-billiger.de eine besondere Beförderungsart schriftlich vereinbart wurde. Weisungen des Absenders, die er der Firma porto-billiger.de nach Übernahme der Postsendungen erteilt, müssen seitens der Firma porto-billiger.de nicht beachtet werden. Die §§ 415 und 419 HGB gelten nicht.

 

2.) Der Absender hat die Postsendungen ausreichend zu kennzeichnen und so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Firma porto-billiger.de oder Dritten keine Schäden entstehen. §§ 410 und 411 HGB bleiben unberührt.

 

3.) Stempel und Vermerke sind auf den Postsendungen erlaubt, sofern sie betrieblich erforderlich sind.

 

4.) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für den Inhalt der Postsendungen und für alle Folgen, die aus einer nach gesetzlichen Bestimmungen oder diesen AGB unzulässigen Beförderung resultieren.

§6 Abrechnung, Entgelt, Zahlung

 

1.) Der Absender hat die Postsendungen ausreichend zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken. Grundlage der Abrechnung sind die wöchentlichen Erfassungslisten (Auftragsformular/Abholtourenliste), die bei Abholung oder bei Anlieferung vom Auftragnehmer ausgefüllt werden. Der Auftraggeber hat die Pflicht die angegebenen Daten in der Erfassungsliste bei Abholung oder bei Anlieferung unmittelbar zu kontrollieren und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Daten gegenzuzeichnen.

 

2.) Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenen Verbindlichkeiten des Auftraggebers gegenüber porto-bililger.de sind die im jeweils am Tag des Beförderungsbeginns gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis (Preisliste) bzw. der DPAG aufgeführten Entgelte maßgeblich.

 

3.) Für die Beförderung von Postsendungen über die Deutsche Post AG gelten die Bestimmungen und Entgelte der Deutschen Post AG. Porto-billiger.de behandelt die hierfür ausgelegten Portokosten gegenüber dem Absender als durchlaufenden Posten und erhebt hierfür keine Umsatzsteuer. Werden Postsendungen im Rahmen eines Teilleistungsvertrages mit der Deutschen Post AG verarbeitet, fällt für diese Postsendungen die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

 

4.) Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Premium Brief Pforzheim GmbH. Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, 14- tätig.

 

5.) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich ebenfalls aus dem aktuellen gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis (Preisliste). Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum, sofort ohne Abzug, per Lastschrift oder Rechnung fällig.

 

5.) Die Erfüllungsgehilfen der der Firma porto-billiger.de sind nicht berechtigt, Forderungen auf anderem als dem in der gesonderten schriftlichen Beförderungsvereinbarung (Rahmenvertrag) vereinbarten Wege einzuleiten.

 

5.) Der Absender ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen nicht berechtigt, soweit es sich nicht um von der Firma portobilliger.de unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Das Zurückhaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§7. Irrläufer (Rückholvollmacht)

 

Der Absender berechtigt die der Firma porto-billiger.de mit der Abholung von Postsendungen, die versehentlich in die Kreise der Deutschen Post AG gelangt sind. Die Postsendungen werden im Briefzentrum Pforzheim vom Auftragnehmer abgeholt. Diese Postsendungen werden umgehend an den jeweiligen Absender zurückgegeben.

 

§8. Ausführen der Dienstleistungen

 

Die der Firma porto-billiger.de erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistungsunternehmen und bedient sich seiner Mitarbeiter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen – außer bei Gefahr im Verzug – bei porto-billiger.de. Sie verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, alle gesetzlichen, datenschutzrechtlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern einzuhalten.

 

 

§9 Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma porto-billiger.de ist zur Erfüllung Ihrer Dienstleistung berechtigt, auch zuverlässige und berechtigte Subunternehmen (Kurierund Transportdienste) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Art und Wege der Beförderung und Zustellung bestimmt porto-billiger.de.

 

§10 Beanstandungen

 

1.) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistung oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind der Geschäftsführung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe unverzüglich nach Feststellung in geeigneter Form mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

 

2.) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung der Dienstleistung berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn porto-billiger nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen – für Abhilfe sorgt.

 

§11 Brief – und Postgeheimnis / Datenschutz

Porto-billiger.de verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief-und Postgeheimnisses (PostG)sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Entsprechende Verpflichtungen wir portobilliger mit Ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und selbständigen Porto-Spar-Stationen Betreibern vereinbaren. Wenn Postsendungen nicht zustellbar sind und der Absender nicht erkennbar ist, ist es porto-billiger.de gestattet, die Postsendung zu öffnen, um den Absender festzulegen.

§12 Haftung und Haftungsbegrenzung

 

1.) Porto-billiger.de haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ihr und/oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in Ausübung der dienstlichen Aufgaben oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen in Höhe des einfachen Postsendungsentgelts bei Verfehlen des Zustellzeitziels. Für den Verlust oder die Beschädigung von Postsendungen ist die Haftung auf einer Höhe von bis zu 51,12 Euro beschränkt.

 

2.) Haftung ist ausgeschlossen im Falle einer durch den Auftraggeber oder Dritten (z.B. Empfänger) behaupteten Beschädigung, Nichtzustellung oder bei Verlust von Postsendungen.

 

3.) Porto-billiger.de haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Beschaffenheit des Postsendungsinhalts (Einwirkung von Hitze oder Kälte, Luftfeuchtigkeit, unkorrektes oder Nichtverschließen der Sendungen usw.) entstehen.

 

4.) Der Auftraggeber kann Nachforschungen innerhalb von 10 Tagen nach Verbleib zugestellter bzw. eingelieferter Postsendungen verlangen. Sofern porto-billiger.de kein Verschulden innerhalb der genannten Frist nachzuweisen ist, ist sie berechtigt, dafür eine angemessene Gebühr zu erheben.

 

5.) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Auftraggeber oder Adressat die Überschreitung der Lieferfrist porto-biliger.de nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG.

 

6.) Für Folgeschäden und entgangene Gewinne ist eine Haftung in jedem Falle ausgeschlossen.

 

7.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich nach Kenntnis schriftlich geltend zu machen. Der Auftraggeber hat alles zu unternehmen oder zu unterlassen, was den Schadensersatzanspruch gefährdet oder letztlich zu einem höheren Schadenersatzanspruch führen kann (Schadensminimierungspflicht des Auftraggebers.

 

§13 Vertragsbeginn -änderung –auflösung

 

1.) Soweit nicht abweichend vereinbart, kommen Beförderungsverträge durch die Übernahme der Sendung in die Obhut der Firma porto-billiger.de oder von Ihr beauftragter Unternehmen nach Maßgabe dieser AGB zustande.

 

2.) Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen bedürfen der Schriftform.

 

3.) Der Vertrag kann vom Auftraggeber in den ersten vier Wochen (Probezeit) jederzeit ohne Angabe von Gründen und Einhalten einer Frist aufgelöst werden. Danach kann eine Vertragslösung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen erfolgen. Eine Kündigung des Einzel-Vertragsverhältnisses nach § 415 HGB, nach Übernahme der Sendungen in der Obhut von porto-billiger.de GmbH ist ausgeschlossen.

 

4.) Stellt der Auftraggeber seinen Betrieb ein oder verlegt ihn an einen Ort, der nicht zum Lizenzgebiet des Auftragnehmers gehört, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche aufzulösen.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder nur teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist/sind durch eine solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck dieser AGB in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Letzteres gilt auch für den Fall, dass diese AGB eine oder mehrere Lücken aufweist.

 

§15 Gerichtstand

Gerichtstand ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts der Sitz der Firma porto-billiger.de.

 

§16 Nebenabreden

Werden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht zulässig.

 

 

 

Pforzheim, den 01.06.2015

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